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Eine Reinigungskraft mit Gehalt beschäftigen oder eine Putzfirma beauftragen – was ist besser?

Von Martin Lacny, Geschäftsführer cleanfrogVeröffentlicht am
Eine Reinigungskraft mit Gehalt beschäftigen oder eine Putzfirma beauftragen – was ist besser?

Lohnt es sich, selbst eine Reinigungskraft anzustellen oder ist es besser, eine Reinigungsfirma zu beauftragen?

Ein guter Gesamteindruck und Hygienevorschriften machen die Reinigung gewerblich genutzter Gebäude und Räume wie Geschäftslokale und Büros unerlässlich. Dazu können Sie eine Reinigungskraft mit festem Gehalt anstellen oder eine Putzfirma beauftragen.

Nur, wie hoch sind die Ausgaben für eine Putzkraft? Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa die Art der Putztätigkeit, dem Stand der Ausbildung und nicht zuletzt die gesammelte Berufserfahrung der Putzkraft. Den Monatsverdienst einer Putzhilfe kann man daher zwischen 1.350 und 2.000 Euro brutto einordnen. Bei spezieller Ausbildung werden aber auch höhere Gehälter bezahlt.

Für eine angestellte Reinigungskraft mit Gehalt gibt es ebenso positive Argumente wie für eine Reinigungsfirma. Umgekehrt haben beide auch ihre Schwachpunkte, wobei manche Reinigungsfirmen, wie zum Beispiel Cleanfrog, hier gute Lösungen anbieten.

In den folgenden Absätzen finden Sie einige Überlegungen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen sollen. Denn die Kosten einer Putzkraft sind nicht der einzige Bezugspunkt, der für die Wahl zwischen einer Putzkraft mit Gehalt und einer Reinigungsfirma entscheidend ist.

Kleine, mittelgroße und große Unternehmen – auf die Größe kommt es an

Es gibt noch immer kleine und mittelständische Unternehmen, die einer Reinigungskraft Gehalt bezahlen, ihr sozusagen eine Festanstellung bieten. Diese Putzkräfte oder auch Putzhilfen sind in der Regel für die Unterhaltsreinigung zuständig.

Zur Unterhaltsreinigung zählen Arbeiten wie das Saugen der Böden, das Staubwischen von Tischen und Schränken, das Reinigen der Fenster, Flure und Treppen sowie die hygienische Reinigung und das Desinfizieren des Sanitärbereichs und der Küche. Also alles Reinigungsarbeiten, die Sie so ähnlich von zu Hause kennen.

In großen Unternehmen, wie zum Beispiel in mehrstöckigen Bürokomplexen und in industriellen Produktionsstätten, sind fest angestellte Reinigungskräfte aber kaum noch anzutreffen.

Hier kommen in der Regel die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Putzfirmen zum Einsatz. Für die Reinigung werden oft mehrere Putzkräfte entsendet, jede davon mit ihrem eigenen Aufgabenbereich.

Der Grund, warum große Unternehmen die Dienste von Reinigungsfirmen in Anspruch nehmen, ist einfach. Große Betriebe stellen an Reinigungskräfte unterschiedliche Anforderungen, die eine einzelne Putzkraft kaum erfüllen kann.

Für manche Reinigungsarbeiten braucht es eine spezifische fachliche Ausbildung, bei der die Reinigungskräfte unter anderem den korrekten Umgang mit Reinigungsmitteln erlernen, die für Menschen und Umwelt gefährlich sein können.

Daher stellt der Gesetzgeber an die Reinigung gewerblich genutzter Gebäude und Räume hohe Anforderungen, die von der Reinigungskraft eingehalten werden müssen. Wenn Sie einer Reinigungskraft Gehalt bezahlen, also sie anstellen, dann sind Sie dafür verantwortlich, dass die Reinigungskraft entsprechend eingeschult wird.

Auch aus anderen Gründen kann in kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Putzkraft mit Gehalt schnell an ihre Grenzen stoßen. Das ist zum Beispiel bei folgenden Szenarien der Fall:

  • Hochhaus: Auch ein kleines Büro kann eine fest angestellte Putzhilfe an ihre Grenzen bringen. Zum Beispiel dann, wenn das Büro in einem Hochhaus untergebracht ist. Zwar wird die Reinigung der Fensterrahmen und Fensterflächen in der Regel von der Reinigungshilfe erledigt, aber in einem Hochhaus darf sie diese Arbeiten unter Umständen nicht vornehmen. Für solche Arbeiten muss dann eine Glasreinigungsfirma engagiert werden, die über entsprechend ausgebildetes Personal und die nötigen Werkzeuge verfügt.
  • Hohe Glasfronten: Auch hier stößt eine fest angestellte Reinigungskraft in der Regel schnell an ihre Grenzen. Schließlich gehört es nicht zu ihren Aufgaben, in schwindelerregender Höhe eine Glasfront zu reinigen. In der Regel fehlt es wohl auch am nötigen Werkzeug. Auch in einem solchen Fall kommt das geschulte Personal zum Einsatz, wobei auch hier die Putzfirma das Equipment bereitstellt.
  • Brandreinigung: Feuer in Gebäuden kommt glücklicherweise selten vor, aber sollte einen dieses Unglück ereilen, dann muss nach dem Löschen des Brandes eine sogenannte Brandreinigung vorgenommen werden. Auch für die Brandreinigung empfehlen Ihnen Experten, dass Sie sich an eine Reinigungsfirma wenden, die über entsprechend ausgebildetes Personal verfügt.
  • Baureinigung: Wesentlich öfter als mit Feuer hat man es mit einer Baureinigung zu tun. Denn Gebäude müssen aktuellen Bedingungen angepasst und erneuert werden, was Umbauarbeiten und Renovierungen nötig macht. Hier können Sie aber unterscheiden. Überschaubare Arbeiten wie zum Beispiel Ausmalen und Tapezieren verursachen nur wenig Schmutz, den auch die Putzhilfe beseitigen kann. Bei großen Baustellen müssen aber Profis ran.

Die fest angestellte Reinigungskraft – die gute Seele im Haus

Vergleicht man eine im Betrieb angestellte Reinigungskraft mit den Reinigungskräften einer Putzfirma, dann besteht auf den ersten Blick nur wenig Unterschied. Denn die zentrale Aufgabe besteht im Putzen, und das können beide.

Dennoch gibt es ein paar Unterschiede, von denen einige für die Reinigungskraft mit Gehalt und einige für die Reinigungsfirma sprechen.

1. Fehlzeiten durch Krankheit und Urlaub

Wer eine Putzkraft mit Gehalt beschäftigt, anstatt das Büro vom Personal einer Putzfirma reinigen zu lassen, hat dafür einen guten Grund. Die fest angestellte Reinigungskraft verkörpert mehr als eine Person, die sauber macht. In vielen Büros ist sie eine gute Seele.

Anders ist das bei Putzkräften einer Putzfirma. Sie sind bei der Putzfirma beschäftigt und haben mit ihr ein Arbeitsverhältnis. Dort, wo sie reinigen, erfüllen sie ausschließlich einen Auftrag.

Die fest angestellte Reinigungskraft hingegen macht auch Kaffee, während sie die Küche reinigt. Hat der Chef einen wichtigen Termin im Haus und empfängt Geschäftskunden, dann springt die Putzkraft nicht selten als Bedienung ein und serviert Kaffee und Getränke.

Der Aufgabenbereich einer fest angestellten Reinigungskraft ist demnach nur grob abgesteckt und kann je nach Bedarf variieren. Letztlich können Sie als Arbeitgeber mit der Reinigungskraft frei vereinbaren, welche Arbeiten erledigt werden sollen.

Wie wichtig die Erfüllung verschiedener kleiner zusätzlicher Dienste ist, weiß man erst, wenn die Putzkraft fehlt, zum Beispiel wegen Urlaub oder wegen Krankheit. Aber genau an dieser Stelle zeigt sich der Schwachpunkt einer fest angestellten Putzkraft. Denn es ist schwer, bei Ausfall schnell Ersatz zu finden.

2. Putzfirmen – professionell und zielorientiert

Putzfirmen sind in einem Punkt wesentlich flexibler als die fest angestellte Putzhilfe. Denn Putzfirmen beschäftigen in der Regel viele Putzkräfte und können bei einem Ausfall einer Reinigungskraft, zum Beispiel wegen Krankheit, schnell reagieren und Ihnen Ersatz schicken.

Welche vertraglichen Rechte und Verpflichtungen kommen auf Sie zu?

Ob angestellte Reinigungskraft mit Gehalt oder Reinigungskraft einer Putzfirma, der Unterschied macht sich besonders auf der juristischen Seite bemerkbar. Denn für jede der beiden Varianten kommt ein anderer Vertrag zur Anwendung.

1. Die feste Anstellung – ein Fall für das Arbeitsrecht

Ob Sie nun Personal für die Sachbearbeitung, die Datenpflege oder zum Reinigen des Büros anstellen, immer kommen Sie mit dem Arbeitsrecht in Kontakt. Auch eine fest angestellte Reinigungskraft unterliegt dem Arbeitsrecht.

Natürlich hat eine angestellte Putzkraft auch Anspruch auf Sozialleistungen und genießt denselben Kündigungsschutz wie alle anderen Angestellten. Solltest Sie also mit der Putzkraft nach erfolgter Festanstellung doch nicht zufrieden sein, können Sie sie nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen.

2. Die Reinigungsfirma – ein simpler Vertrag regelt alles

Wenn Sie hingegen eine Reinigungsfirma mit der Unterhaltsreinigung und vielleicht etwaigen anderen Reinigungsarbeiten, wie zum Beispiel mit der Fassadenreinigung, beauftragen, schließt Sie einen Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen.

In dem Vertrag sind die Reinigungsarbeiten, Tag und Ort der durchzuführenden Arbeiten und das Entgelt vereinbart. Die Reinigungsfirma schickt das Reinigungspersonal, das die Arbeiten vornimmt, und Sie bezahlen den vertraglich vereinbarten Preis.

Mit dem Arbeitsrecht kommen Sie hier nicht in Berührung, da das Reinigungspersonal bei der Reinigungsfirma beschäftigt ist. Solltest Sie mit dem Ergebnis der Reinigung unzufrieden sein, können Sie dies der Reinigungsfirma melden.

Bei Unzufriedenheit wird man Ihnen bei der nächsten Reinigung vermutlich preislich entgegenkommen und Ihnen eine andere Reinigungskraft schicken. In der Regel sind die Mitarbeiter von Reinigungsfirmen aber gut geschult und erledigen zuverlässig ihre Arbeit.

Der Reinigungsdienstleister Cleanfrog bietet Ihnen hier eine sehr kundenfreundliche Lösung an. Dort bekommen Sie einen persönlichen Ansprechpartner, bei dem Sie Beschwerden und andere Anliegen deponieren können und der mit Ihnen gemeinsam eine Lösung sucht.

Eine Reinigungskraft finden – selber suchen oder eine Reinigungsfirma beauftragen

Jeder Chef wünscht sich eine zuverlässig und korrekt arbeitende Putzhilfe, egal ob diese angestellt ist oder von einem Reinigungsunternehmen geschickt wird.

1. Eine Reinigungskraft mit Gehalt können Sie sich selbst aussuchen, aber zuerst müssen Sie sie finden

Wenn Sie selbst eine Reinigungskraft anstellen möchten, dann müssen Sie zuerst eine finden. Die wenigsten haben das Glück, im Freundes- oder Bekanntenkreis eine solche Person zu kennen, die gerade auf der Jobsuche ist.

Und sollte jemand in Ihrem sozialen Umfeld eine solche Reinigungskraft beschäftigen, dann wird er es Ihnen nicht verraten. Denn wer eine gute Seele unter Vertrag hat, wird sie nicht hergeben.

Es kann also Monate dauern, bis Sie eine Person gefunden haben, der Sie zunächst eine Probezeit anbieten. Und erst wenn die Probezeit in Ihrem Sinne verlaufen ist, können Sie sagen, dass Sie die passende Reinigungskraft gefunden haben.

Das Argument, dass Sie sich bei einer Festanstellung die Person aussuchen können, die bei Ihnen im Büro putzt, stimmt hier also nicht so ganz. Denn die Suche nach der passenden Reinigungskraft kann zäh sein und am Ende werden Sie einen Kompromiss eingehen müssen.

2. Die Reinigungsfirma – buchen, putzen und fertig

All die Arbeit und Mühe bei der Suche nach einer Reinigungskraft sparen Sie sich, wenn Sie sich direkt an eine Putzfirma wenden. Bei dieser buchen Sie die gewünschte Reinigung, vereinbaren Ort und Zeit und lassen sich ein Angebot machen. Sagt Ihnen der Preis zu, nehmen Sie das Angebot an.

Die Reinigungskräfte kommen und putzen. Sie müssen nur noch die Rechnung begleichen.

Und das Argument, dass man bei einer Reinigungsfirma keinen Einfluss auf die Wahl des Reinigungspersonals hat, trifft auch nicht immer ganz zu. Wie schon gesagt, gibt es bei Cleanfrog einen persönlichen Ansprechpartner, mit dem Sie über Ihre Anliegen sprechen können.

Welche Variante kostet Sie weniger Geld?

Für die bei Ihnen angestellte Reinigungskraft mit Gehalt spricht, dass Sie das Gehalt mit ihr frei vereinbaren können, wobei auch hier das Arbeitsrecht einige Schranken vorgibt. Bei einem externen Dienstleister sind die Stundensätze für bestimmte Reinigungsarten vorgegeben.

Allerdings sind Drittanbieter wie Cleanfrog auch hier flexibel. Solltest Sie der Meinung sein, dass der Preis zu hoch ist oder dass er Ihr Budget zu sehr strapaziert, dann können Sie sich bei Cleanfrog an Ihren persönlichen Berater wenden. Der wird Ihnen zuhören und versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Fazit

Eine angestellte Reinigungskraft mit Gehalt ist für den einen oder anderen Arbeitgeber eine gute Seele im Betrieb. Aber eine solche muss man erst finden und sich um deren Einschulung kümmern.

Denn anders als im privaten Haushalt, stellt der Gesetzgeber an die Reinigung gewerblicher Räume hohe Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Dafür sind Sie als Arbeitgeber einer Reinigungskraft verantwortlich. Und auch das kostet Zeit und Geld.

Dann müssen Sie sich auch noch um Ersatz kümmern, wenn Ihre fest angestellte Reinigungskraft wegen Urlaub und Krankheit ausfällt. Denn im Büro muss weiterhin geputzt werden. Und Sie werden es schon alleine aus Zeitgründen nicht machen können.

Da die Reinigung im Büro alleine wegen der gesetzlichen Vorschriften nicht unterlassen werden darf, wenden sich viele Unternehmer lieber an eine Reinigungsfirma wie zum Beispiel an Cleanfrog.

Dort können Sie online eine Reinigung beauftragen und bekommen bereits nach wenigen Minuten ein Angebot zugestellt. Das spart Ihnen viel Zeit beim Einholen eines Kostenvoranschlags. Zeit, die Sie besser in Ihre Arbeit investieren können.

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